Impfen von Personen mit bestätigter Covid-19-Erkrankung

Seit Mitte April 2021 gibt es bei den Anmeldeformularen zum Impfen die Abfrage nach einer bestätigten Covid-19 Erkrankung und dem Datum des Tests.

Personen, die diese diese Abfrage positiv beantworten, sollen nur einen Impftermin (Booster-Impfung) erhalten, dieser sollte etwa 6 Monate nach der Infektion erfolgen.

Die angemeldeten Personen verbleiben also am Besten so lange auf der Warteliste bis diese Zeit vorbei ist. Sie werden automatisch periodisch von wir-impfen.ch per E-Mail informiert, dass sie noch in der Warteliste sind.

Beim Zuteilen der Impftermine ist wichtig, dass Sie vorerst selber darauf achten, die Termine richtig zuzuteilen.

Bei der Dastellung der Termine in der Terminliste wird die Erkrankung angezeigt:

Nach der Booster-Impfung wird kein 2. Termin generiert und die entsprechenden Personen erhalten direkt Ihren angepassten Impfausweis zugesendet.

Für den sehr seltenen Fall, dass eine Covid-19-Erkrankung nach der ersten Impfung auftritt, erhält die entsprechende Person nach wiederum 6 Monaten eine 2. Impfung.